Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss:
Anlass hierfür war der Fall einer im Jahr 1940 geborenen Frau, die im Mai 2008 einen Schlaganfall erlitt
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