In Darlehensverträgen, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind, dürfen die missbräuchlichen Klauseln über die Wechselkursdifferenz nicht durch allgemeine Bestimmungen des nationalen Zivilrechts ersetzt werden. Kann sich nach Wegfall der missbräuchlichen Klauseln der Hauptgegenstand dieser Verträge dergestalt ändern, dass sie nicht mehr an die Fremdwährung gekoppelt wären, gleichzeitig aber an einen
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