Wahlkreiseinteilung bei der Bundestagswahl

Die bei der letzten Bundestagswahl 2009 vorgenommene Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung (statt auf der Grundlage der Wahlberechtigten) begründet keinen Wahlfehler. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Wahlprüfungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Gültigkeit der Wahl zum

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