Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus vom 25. Mai 2014 wegen einer fehlerhaften Wahlkreiseinteilung für ungültig zu erklären,
Das OVG Berlin-Brandenburg wies die gegen das Urteil eingelegte Berufung der
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