Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall beabsichtigte die Klägerin, sich an einer privaten, staatlich anerkannten
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