Neue Fahrerlaubnis – nach 26 Jahren ohne Fahrpraxis

Bestehen aufgrund von fehlender Fahrpraxis über 26 Jahre berechtigte Zweifel daran, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das sichere Führen von Fahrzeugen vorhanden sind, kann vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zunächst eine Fahrerlaubnisprüfung anzuordnen sein. Nach Maßgabe der Fahrerlaubnis-Verordnung darf auf eine Nichteignung geschlossen werden, wenn eine Weigerung zur medizinisch-psychologischen

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