Für die Wiedergestattung eines Gewerbes nach einer früheren Gewerbeuntersagung kann auch die zwischenzeitliche (Arbeitnehmer-)Tätigkeit von Belang sein.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Gießen entschiedenen Fall untersagte das Regierungspräsidium Gießen dem Kläger im April 2017 die Ausübung des damals geführten Kanal-
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