Fahrradkurier

Der wilde Streik der Kurierfahrer

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden – also nicht von einer Gewerkschaft organisierten – Streik gekündigt worden war.

Das Arbeitsgericht hat in zwei Fällen die außerordentlichen, fristlosen

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