Der Trägerverein eines Projektes zur Wiederansiedlung von Wisenten im Rothaargebirge bleibt tierschutzrechtlich für die Tiere verantwortlich, auch wenn diese zwischenzeitlich freigelassen wurden. Das hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg in einem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 31. März 2025 ergangenen
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