Niedersächsisches Oberverwaltungsgerichts

Wohnnutzung und faktisches Kerngebiet

Bei einer mehr als unerheblichen Wohnnutzung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks scheidet die Annahme eines faktischen Kerngebiets aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrt die klagende Grundstückseigentümerin einen Bauvorbescheid

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit

Gibt die Teilungserklärung einer Anlage, zu der sowohl Wohnungs- als auch Teileigentumseinheiten gehören, innerhalb eines Gebäudes eine räumliche Trennung von Wohnen und Gewerbe vor, stört die Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in dem der gewerblichen Nutzung vorbehaltenen Gebäudeteil bei typisierender Betrachtung regelmäßig

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