Der Erwerb eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen stellt keine steuerbare Leistung des Forderungskäufers an den Verkäufer dar.
Der Bundesfinanzhof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, ob eine ausländische Firma, die ein Portfolie von zahlungsgestörten Forderungen in einem einheitlichen Vorgang
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