Ausschlusses aus einer Religionsgemeinschaft – und der innerreligionsgemeinschaftliche Rechtsweg

Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotenen Rücksichtnahme auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften bei der Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass, wenn und soweit die Kirchen die Möglichkeit geschaffen haben, Rechtsstreitigkeiten von einem kirchlichen Gericht beurteilen zu lassen, und

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