Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung von Preisklauseln für eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. eine Zinssicherungsgebühr bei Darlehensverträgen mit Verbrauchern eingeschränkt. Konkret hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einer Bank verwendeten und für Darlehensverträge mit einem variablen Zinssatz vorformulierten Klauseln „Zinscap-Prämie: …% Zinssatz p.a. …% variabel* *Bis zum … beträgt der
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