Bei einer Einstellung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes steht dem Betriebsrat wegen mangelnder Arbeitsmarktneutralität der Maßnahme ein Zustimmungsverweigerungsrecht zu.
Für den Begriff der Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis an, in
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