Die Werbung mit einer kostenlosen ärztlichen Beratung im Zusammenhang mit der Anbahnung medizinischer Adipositasbehandlungen verstößt gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 HWG. Die gesetzliche Ausnahme für Auskünfte und Ratschläge greift nicht, wenn die beworbene Beratung eine eigenständige
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