Der Einsatz von Ostarbeitern

Nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz – AusglLeistG), werden Leistungen nach diesem Gesetz unter anderem nicht gewährt, wenn der Berechtigte oder

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