Die Verfassungsbeschwerde gegen eine – verfassungsrechtlich bedenkliche – Verwehrung von Vollstreckungsschutz kann im Hinblick auf die bereits vollzogene Wohnungsräumung unzulässig sein.
So auch in dem hier vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde; zwar begegnet die Entscheidung der Fachgerichte, dem
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