Zweistufige tarifliche Ausschlussfristen sind verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutzklage oder Befristungskontrollklage) die davon abhängigen Ansprüche wegen Annahmeverzugs im Sinne der tariflichen Ausschlussfrist gerichtlich geltend gemacht sind.
Mit einer Bestandsschutzklage wahrt der Arbeitnehmer, ohne dass es einer
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