Neue Regeln in der Finanzbranche

Die Deutschen sind ein Volk der Sparer. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger legt regelmäßig Geld zurück, um sich einen Wunsch zu erfüllen oder für das Alter vorzusorgen. Die Sicherheit der Anlage hat dabei nach wie vor die höchste Bedeutung, deutlich vor der Rendite.

Neue Regeln in der Finanzbranche

Diesem Bedürfnis nach Sicherheit trägt auch der Gesetzgeber Rechnung, gerade angesichts der Krisen im Finanzwesen. Vom einfachen Sparbuch bis zum komplexen Zins- und Währungsmanagement existiert ein umfangreiches und ständig wachsendes Regelwerk. Mit diesem Vorschriftendickicht konfrontiert, suchen sich viele Kreditinstitute selbst Hilfe von Experten – zum Beispiel unter www.l-p-a.com.

Genaue Vorgaben für die Anlageberatung

Denn je mehr Regularien es gibt, desto zahlreicher sind auch die Fallen, in die Berater im Finanzwesen und damit auch Banken tappen können. Die Anforderungen an Beratungsgespräche sind umfangreich – eine detaillierte Aufstellung findet sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Demnach sind sowohl die Ziele der Geldanlage wie auch die Risikobereitschaft und der zeitliche Horizont genau zu klären. Die finanziellen Verhältnisse der Kunden sind wichtig ebenso wie ihre bisherigen Erfahrungen im Bereich der Geldanlagen.

Zins- und Währungsmanagement ist ein wesentlicher Aspekt der Beratung bei Geschäften mit internationaler Ausrichtung – denn jede Änderung im Wechselkurs hat Auswirkungen auf den Ertrag. Wer international denkt, kommt also um Zins- und Währungsmanagement nicht herum. Der Anlageberater muss sich durch seine Fragen an den Kunden ein umfassendes Bild von dessen Anlagezielen und Erfahrungen machen, schreibt die BaFin vor. Zudem darf der Berater nur solche Anlagen empfehlen, die sich für die Kunden eignen und die dieser auch versteht.

Und bereits vor Beginn der Beratung muss der Kunde informiert werden, ob es sich um eine Honorarberatung handelt oder nicht. Honorarberater dürfen ausschließlich vom Kunden bezahlt werden und nicht auf Provisionsbasis arbeiten, stellt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz klar.

Protokolle sind unerlässlich – am besten standardisiert

All das muss protokolliert werden – eine Anlageberatung ohne Protokoll ist ein Verstoß gegen die Regularien und ruft bei einer entsprechenden Beschwerde die BaFin auf den Plan. Zu den maßgeblichen Inhalten gehören die Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente; unabhängig davon, ob es sich um Aktien, Fonds oder Derivate aus dem Zins- und Währungsmanagement handelt.

Denn das Protokoll soll mit seinen gebündelten Informationen dem Kunden helfen, eine fundierte Entscheidung über seine Anlage zu treffen. Und wenn es zum Streit kommt, dient es als Beweismittel. Um diese Funktion zu erfüllen, muss das Protokoll möglichst zweierlei sein: standardisiert und rechtssicher. Dann ist es eine stabile Basis für den Kunden wie für den Anlageberater.