Deichbau an der Ems

Die Anordnung zum Erlass einer Deichbau-Beitragssatzung in Greven ist rechtswidrig, urteilte gestern das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster und gab damit der Stadt Greven in einem Eilverfahren gegen den Landrat des Kreises Steinfurt Recht.

Als Kommunalaufsichtsbehörde hatte der

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