Klagt ein mittelbar betroffener Grundstückseigentümer gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Deichmauer, kann er im Rahmen der gerichtlichen Abwägungskontrolle nicht mit Erfolg geltend machen, nur ein an anderer Stelle zu errichtender Erddeich werde Schutzpflichten gegenüber Dritten gerecht und sei daneben
Artikel lesen
