Hat die zuständige Behörde bei der Auswahlentscheidung über die Zulassung eines Fremddienstleisters für die Bodenabfertigung am Flughafen Angaben zugrunde gelegt, die so nicht vergleichbar sind, liegt ein Bewertungsfehler vor, durch den die Auswahl des Fremddienstleisters vorraussichtlich rechtswidrig ist.
So hat
Artikel lesen
