Ärztliche Zweigpraxen

Folgende Grundsätze zur Genehmigung von ärztlichen und zahnärztlichen Zweigpraxen i.S.v. § 24 Abs.3 der Ärzte – und Zahnärzte – Zulassungsverordnung hat das Bundessozialgericht in verschiedenen Verfahren entwickelt:

Die Ausübung der vertragsärztlichen bzw vertragszahnärztlichen Tätigkeit an weiteren Orten außerhalb des Vertragsarztsitzes

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