Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gesetzeswidrig; die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot.
Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main hatte als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im
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