DDR-Beitragszeiten der am 18. Mai 1990 bereits in die Bundesrepublik übergesiedelten ehemaligen DDR-Bürger berechnen sich für Versicherte ab Jahrgang 1937 nach dem SGB VI und nicht nach dem Fremdrentengesetz. Diese in Folge des Einheitsvertrages mit der Abschaffung der Anwendung des
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