Mit Blick auf die Rahmengebühr nach Nr. 2300 VV RVG besteht das aus § 14 Abs. 1 RVG folgende Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts nicht unbeschränkt.
Eine Gebühr von mehr als 1, 3 kann er nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder
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Mit Blick auf die Rahmengebühr nach Nr. 2300 VV RVG besteht das aus § 14 Abs. 1 RVG folgende Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts nicht unbeschränkt.
Eine Gebühr von mehr als 1, 3 kann er nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder
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Mit dem Eingang des Antrags auf Akteneinsicht bei der Behörde und der daraufhin erbrachten Akteneinsicht, ist die Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte entstanden. Dabei ist es für das Entstehen der Gebührenschuld unbeachtlich, dass das Akteneinsichtsgesuch nur
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