Ein Verstoß „nur“ gegen eine Parteisatzung bei der Aufstellung der Listenkandidaten kann eine erfolgreiche Wahlanfechtung regelmäßig nicht begründen.
So hat aktuell der Niedersächsische Staatsgerichtshof die auf Wahlfehler im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wahlvorschlags der AfD im Vorfeld der Wahl
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