Freie Wahl des Schornsteinfegers: Mit Beginn des neuen Jahres hat der Wettbewerb auch Einzug in das Schornsteinfegerrecht gehalten.
Nach der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Regelung hatte der Bezirksschornsteinfegermeister alleine die Aufgabe, in dem jeweiligen Bezirk die Emissionsmessung vorzunehmen,
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