Untersuchung von Schlachtgeflügel

Die in der nie­der­säch­si­schen Ge­büh­ren­ord­nung für die Ve­te­ri­när­ver­wal­tung (i.d.F. vom 14. Sep­tem­ber 2004) ge­trof­fe­ne Re­ge­lung, für die Un­ter­su­chung von Schlacht­ge­flü­gel „zur De­ckung hö­he­rer Kos­ten eine Ge­bühr zu er­he­ben, die die tat­säch­li­chen Kos­ten deckt“, ge­nügt nicht den An­for­de­run­gen des ver­fas­sungs­recht­li­chen Be­stimmt­heits­ge­bots.

Artikel lesen