Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden in Papua-Neuguinea Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (z.B. Farbabweichungen).
Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Warenverkehrsbescheinigungen bis zum 01. Mai 2008 zugestimmt. Derartige
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