In vielen Fällen trifft es Frauen, aber auch Männer können zum Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz werden. Oftmals folgt auf den Tatbestand aber keine Anzeige bei der Polizei, da sich die betroffenen Personen für das Erlebte schämen. Zudem nutzen viele Täter eine höhergestellte Position im Unternehmen aus, um ein Angstgefühl zu erzeugen. Dennoch und gerade deswegen ist es richtig und wichtig, über den Vorfall zu sprechen.
Den einen sexuellen Übergriff gibt es nicht
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und beginnt oft schleichend. Vom anzüglichen Witz bis hin zur Aufforderung zu sexuellen Handlungen ist es aber meist kein langer Weg, wenn sich Betroffene nicht klar und deutlich zur Wehr setzen. Dabei ist die Unsicherheit vor allem im ersten Stadium der sexuellen Belästigung oft groß. Betroffene wollen in der Regel kein Drama machen und sind sich nicht sicher, ob die lasziven Blicke des Vorgesetzten überhaupt strafrechtlich relevant sind. Gleichzeitig werden immer wieder Fälle publik, in denen der Tatbestand nach § 177 Abs. 6 StGB frei erfunden wurde. Die Autorität der Opfer wird durch solche Schlagzeilen massiv untergraben und die Hemmschwelle, einen sexuellen Übergriff zu melden, steigt weiter an.
An wen können sich Arbeitnehmer bei sexuellen Übergriffen wenden?
Kommt es zu einem sexuellen Übergriff am Arbeitsplatz, sollte der Vorfall umgehend gemeldet werden. Dabei führt der erste Weg in der Regel zum Vorgesetzten – ist genau jener Vorgesetzte aber der Täter, können sich Betroffene an die Leitung der Personalabteilung wenden. Beharren Sie darauf, dass auch die Geschäftsführung oder der Vorstand von dem Vorfall informiert werden. Nahezu alle Unternehmen fahren hier mittlerweile eine Null-Toleranz-Politik und werden die beschuldigte Person erst einmal freistellen. Das hat für Betroffene den großen Vorteil, dass sie nicht tagtäglich mit dem Täter konfrontiert werden. Erfolgt keine entsprechende Maßnahme, haben Opfer sogar das Recht, ihre Arbeit stillzulegen. Ob es am Ende zu einer Anzeige kommt, hängt von Fall zu Fall ab. Viele Unternehmen befürchten eine Rufschädigung und versuchen alles, um das Problem zum Wohle des Opfers zu klären. Natürlich hat jedes Opfer von sexueller Belästigung das Recht, Anzeige zu erstatten und den Fall publik zu machen. In einem solchen Fall kappt man dann aber auch direkt die Beziehungen zum Unternehmen und setzt seine Karriere anderweitig fort.
Nicht jede Form der sexuellen Belästigung ist strafbar
Die niederschwelligen Formen der sexuellen Belästigung sind oftmals nicht strafbar und können Opfer somit vor einen großen Zwiespalt stellen. Vielleicht war eine anzügliche Bemerkung nur als Kompliment gedacht oder die Berührung an der Hüfte passierte tatsächlich unabsichtlich. Um im Nachgang die eigene Aussagekraft bestätigen zu können, sollten Opfer grundsätzlich immer offen ansprechen, wenn sie sich bedrängt oder belästigt fühlen. Das gilt vor allem dann, wenn andere Mitarbeiter im Raum sind, da diese im Zweifelsfall auch gleich als Zeugen dienen können. Auch anzügliche E-Mails oder Nachrichten sollten im Idealfall immer direkt gespeichert werden, um bei den Anschuldigungen einen entsprechenden Beweis vorlegen zu können. Zwar wird das Unternehmen seinen Mitarbeitern bei solchen Fällen immer zur Seite stehen, wenn es direkt auch noch Beweise für die sexuelle Belästigung gibt, lassen sich die Konsequenzen in der Regel deutlich schneller ziehen.











