Verträge nicht nur in deutscher Sprache

Zur Zeit ist es zwar sehr beliebt, seine Zelte in Deutschland abzubrechen und aus Deutschland auszuwandern – aber man soll nicht vergessen, dass Deutschland auch ein Einwanderungsland ist. Bereits in den 60ger und 70ger Jahren kamen viele Ausländer als Gastarbeiter in unser Land. Neben Italiener, Spanier und Portugiesen waren es vor Allem Türken, die für einige Jahre in Deutschland arbeiten wollten. Viele von ihnen sind nicht in ihre Heimatländer zurückgegangen, sondern in Deutschland geblieben. Mitlerweile lebt hier schon die zweite und dritte Generation.

Verträge nicht nur in deutscher Sprache

Nun ist in den letzten Jahrzehnten Europa näher zusammengewachsen. Gerade die Europäische Union hat es ermöglicht, dass die Grenzbäume gefallen sind und ein Europäer unionsweit frei ziehen kann und sich auch Arbeit suchen kann.

Schwierig wird es erst bei der jeweiligen Landessprache: Wenn ein Spanier einen deutschen Arbeitsvertrag unterzeichnen soll oder ein Franzose in Deutschland ein Grundstück kaufen möchte, ergeben sich zwangsläufig Sprachprobleme. Auch wenn ein Grundwortschatz vorhanden ist, bekommen viele Ausländer beim Behördendeutsch oder in Vertragsangelegenheiten Schwierigkeiten.

Einige Rechtsanwälte und Notare haben sich auf diese Problematik eingestellt und bieten spezielle Services an. Wirtschaftsenglisch ist bei Juristen mit entsprechender Klientel weit verbreitet. Aber Rechtsanwälte werben auch mit Sprachkenntnissen in türkisch, russisch oder italienisch.

So ist die Einschaltung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben bei Erb- und Eheverträgen, Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften oder bei Grundstücksgeschäften. Bereiten bestimmte Äußerungen in diesem Bereich einem Muttersprachler schon Kopfzerbrechen, so kann die Verständigung z.B. mit einem Spanier noch mehr Probleme aufwerfen. Da ist es von großem Nutzen, wenn eine Kanzlei die Übersetzung direkt mitliefern kann.