Warum Edelmetalle in jedes Portfolio gehören

Insbesondere Gold hat sich als Anlageklasse seit 1000en Jahren bewährt. Während auch heute noch der Ankauf von physischen Edelmetallen (hier vor allem Gold und Silber) den größten Anteil bei Edelmetallgeschäften ausmachen, gibt es mittlerweile viele weitere Optionen, um in Edelmetalle zu investieren.

Warum Edelmetalle in jedes Portfolio gehören

Zu der bekanntesten Form zählt vermutlich das Investment in Aktien von Unternehmen, die mit Gold handeln, es verarbeiten oder schürfen. Gold als Anlageklasse macht nur einen kleinen Anteil aller angebotenen Edelmetalle aus. Neben Gold lässt sich auch in Silber, Platin, Palladium oder Lithium investieren. Letzteres ist vor allem für die Produktion von Handys ein wichtiger Rohstoff. Daher darf man davon ausgehen, dass der Preis auch in Zukunft weiter ansteigen dürfte. Man muss also auch nicht viel mit Finanzwissen zu tun zu haben, um die Bedeutung von Edelmetallen als Anlagegut einschätzen zu können.

Edelmetalls haben sich seit langer Zeit als Anlagegut bewährt

Da es Menschen seit Jahrhunderten tun und in Edelmetalle investieren, dürfte der Trend sich auch in Zukunft fortsetzen. Natürlich können Sie heute alle Edelmetalle auch in elektronischer Form erwerben. Viele Derivate sind geschaffen worden, mit denen Sie Gold auf dem Papier handeln und bloß auf die Wertentwicklung spekulieren können. Mit sogenannten Turbo-Optionsscheinen können Sie sogar mit einer Hebelwirkung in die Wertveränderung des Edelmetalls investieren. Streng genommen lässt sich diese Anlageklasse aber nicht in ein Investment einordnen. Man spricht dann eher von einem Trade, wenn Sie ein Edelmetall in dieser Form handeln. Der große Anteil des zu investierenden Kapitals fließt immer noch in physische Edelmetalle. Renommierte Anbieter können Edelmetall verkaufen und Kunden können zum Beispiel Münzen aus Gold erwerben.

Verkauf von Edelmetallen im Steuerrecht

Grundsätzlich muss natürlich jeder An- und Verkauf nach den nationalen Steuergesetzen beurteilt werden. Man muss auch zwischen den einkommenssteuerrechtlichen und zum Beispiel den umsatzsteuerrechtlichen Regeln unterscheiden. Beispielsweise ist der Kauf von Goldbarren und Goldmünzen in Deutschland umsatzsteuerfrei. Aus der Sicht des Einkommenssteuerrechts ist der Verkauf von Goldbarren, Goldmünzen und anderen Edelmetallen aber zu besteuern. Besteuert wird die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufswert. Somit bezahlten Sie die Einkommenssteuer auf den lukrierten Veräußerungsgewinn. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Haltefrist von einem Jahr vor. Verstreicht diese Frist, dann können Edelmetalls steuerfrei veräußert werden.

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