Im Profisport werden Leistungen im Training und Wettkampf laufend dokumentiert und analysiert. Auch Gesundheitsdaten und weitere persönliche Informationen zu den Sportlern werden festgehalten. In einigen Fällen kommt es dabei zu Bedenken, was den Datenschutz angeht.
Erkrankungen im Profifußball
Ob Impfstaus, durchgemachte Covid-Erkrankungen oder andere Infektionen – im Profifußball bleibt dem Teamarzt und Trainer nichts verborgen, schließlich hängt von der körperlichen Fitness der Erfolg der ganzen Mannschaft ab. Gerade in der Coronapandemie wurden sensible Gesundheitsdaten wie Impfstatus oder erlebte Corona-Infektionen auch öffentlich gemacht. Verletzungen und Erkrankungen werden ebenfalls journalistisch häufig bis ins kleinste Detail erklärt, vom Beginn des verletzungsbedingten Ausfalls bis hin zur Genesung. Heutzutage sind diese Leistungs- und Gesundheitsdaten sogar häufig Thema in Sportforen, in Online-Wettbüros und anderen kommerziellen Websites, die sich mit Fußball beschäftigen. Es bleibt abzuwarten, ob die Einhaltung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) künftig auch im Profifußball, etwa bei der EM2024.ORG, berücksichtigt wird.
Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichung von Gesundheitsdaten
Grundsätzlich gilt die DSGVO auch für Sportler. Wenn jedoch jemand seine Gesundheitsdaten selbst öffentlich macht, sieht das anders aus. Es ist nicht unüblich, etwa bei einem Interview über die eigenen Leistungen und die Gesundheit zu sprechen oder diese in Zeitungen veröffentlichen zu lassen. Das sogenannte Medienprivileg legt fest, dass personenbezogene Daten ausschließlich zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden dürfen, bestimmte Themen also unter die Pressefreiheit fallen. Haben Journalisten entsprechende Daten recherchiert oder persönlich von einem Profisportler erhalten, ist eine Veröffentlichung erlaubt. Alles, was nicht unter das Presserecht fällt, also nicht journalistisch bearbeitet und veröffentlicht wird, ist davon ausgenommen. Alle, die Gesundheitsdaten etwa auf Glückspielportalen veröffentlichen, verstoßen daher eigentlich gegen das Datenschutzrecht. Die betroffenen Personen müssten umfassend über die konkrete Datenverarbeitung informiert werden, die Angabe von konkreten Quellen ist für die Veröffentlichung ebenfalls wichtig. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO kann es sogar Ansprüche auf Schadensersatz geben.
Leistungsdaten erheben und auswerten – nur mit Einwilligung!
Das individuelle Verhalten im Training und bei Spielen kann ebenso Aufschluss über die Gesundheit bzw. die physische und psychische Verfassung eines Spielers geben. Etwa die Laufgeschwindigkeit und Reaktionsfähigkeit bei Pässen und anderen Aktionen im Training. Um diese Daten zu verarbeiten und zu veröffentlichen, bedarf es der Einwilligung des über alle möglichen Folgen aufgeklärten Spielers. Diese Einwilligung muss freiwillig sein und kann jederzeit widerrufen werden. Wird ein Spieler aufgrund schlechter Leistungsdaten im Training vom Einsatz im Spiel ausgeschlossen, kann die Entscheidung auch mit diesen Daten begründet werden.
Umgang mit Dopingskandalen
Bei großen Wettkämpfen sind Tests auf verbotene Mittel (Doping) üblich. Manchmal gibt es Treffer, der Sportler wird disqualifiziert und für einen bestimmten Zeitraum oder in schweren bzw. wiederholten Fällen lebenslang für die Wettkampfteilnahme gesperrt. Erhaltene Titel und Medaillen müssen im Falle eines nachgewiesenen Dopings wieder zurückgegeben werden, andere Sportler rücken im Ranking auf. Auch wenn das Dopingergebnis erst später feststeht, können rückwirkend Titel aberkannt werden. Die Informationen über Sperren wegen Doping sind häufig öffentlich zugänglich. Stellt sich das später als falsch heraus, ist der Imageschaden oft groß und unumkehrbar. Der Umgang mit diesem Thema bezüglich der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien ist rechtlich nicht eindeutig geklärt.











