Das Arbeitsrecht in Deutschland besteht aus vielen Gesetzen, welche die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regulieren und absichern. Die Rahmenbedingungen beinhalten Verpflichtungen und Rechte, welche beide Seiten einhalten müssen, um ein geordnetes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten. Die Rechtsgrundlagen finden sich im Wesentlichen in unterschiedlichen Gesetzen und bilden das Arbeitsrecht ab. Den Überblick zu behalten, fällt schwer und besonders Arbeitnehmer kennen oft nicht alle Rechte und Pflichten.
Da Angestellte auf ein Arbeitsverhältnis angewiesen sind, verhindert das Arbeitsrecht eine Benachteiligung der Belegschaft und unterbindet, dass Arbeitskräfte ausgenutzt werden. Das Arbeitsrecht umfasst die Themen der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Kündigungen, Fristen, das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses, Krankheit, Urlaub und Verträge und sorgt für ein geordnetes Arbeitsverhältnis.
Viele Gesetze schützen den Arbeitnehmer, aber besonders bei einer Kündigung ist der Weg zum Rechtsanwalt und zum Betriebsrat zu empfehlen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt alle Probleme, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergeben können. Mandanten treten mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Kontakt, wenn es um eine Kündigung, Abfindung, Abmahnung, einen Aufhebungsvertrag, ein Arbeitszeugnis oder eine Kündigungsschutzklage geht. Ein Rechtsanwalt kann eine außergerichtliche Einigung erwirken oder wird den Mandanten vor dem Arbeitsgericht vertreten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erhält diesen Titel, wenn – nach erfolgreich bestandenen schriftlichen Prüfungen – innerhalb von drei Jahren von ihm über 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet wurden – der Titel muss jedes Jahr durch eine Fortbildung bestätigt werden. Ein spezialisierter Fachanwalt kann auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen, hat die aktuelle Rechtslage im Blick und wird für seinen Mandanten die beste Lösung erwirken.
Die Kündigung
Arbeitnehmer werden durch den Gesetzgeber vor einer Kündigung geschützt. Dieser Schutz bedeutet, dass nicht jede Kündigung hingenommen werden muss und es möglich ist, sich gegen die Kündigung zu wehren. Eine Kündigungsschutzklage vor Gericht kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, endet oder eine Abfindung festgelegt wird, wobei letzteres den Regelfall bildet. Eine Kündigungsschutzklage hat in der Regel gute Aussichten, wenn dem Arbeitnehmer grundlos gekündigt wurde. Die Chancen sind als gut einzuschätzen, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Bei einer fristlosen Kündigung kann hingegen auch bei weniger als zehn Mitarbeitern davon ausgegangen werden, dass der Klage stattgegeben wird. Bei einer Kündigungsschutzklage ist auf die Frist zu achten. Eine Klage muss innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese beginnt mit dem Erhalt des Kündigungsschreibens.
Nachdem ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, sollte sofort die Agentur für Arbeit kontaktiert werden. Wenn die Kündigung nicht nach drei Tagen angezeigt wurde, droht eine Sperre vom Arbeitsamt. Arbeitnehmer müssen gleichzeitig die Arbeitslosenmeldung im Auge behalten. Ist noch kein neuer Job gefunden, der direkt an die letzte Arbeitszeit anschließt, muss dies der Arbeitsagentur ab dem ersten Tag ohne Arbeitsverhältnis gemeldet werden.
Der Aufhebungsvertrag
Einige Arbeitgeber setzen Arbeitnehmer mit einem Aufhebungsvertrag unter Druck. Besonders Personen, die sich bisher nicht mit dem Thema Arbeitsrecht auseinandergesetzt haben, unterschreiben das Schriftstück leichtfertig. Ein Aufhebungsvertrag ist nach einer Unterschriftsleistung gültig und kann nur im Ausnahmefall angefochten werden, wenn beispielsweise eine Drucksituation oder enorme psychische Belastung des Arbeitnehmers nachgewiesen werden kann. Ein Aufhebungsvertrag schließt – sofern dort nicht ausdrücklich vereinbart – eine Abfindung aus und auch das Arbeitsamt wird in diesen Fällen grundsätzlich Zahlungen verweigern. Arbeitnehmer befinden sich in einer starken Rechtsposition. Ein vorschnelles Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags ist daher unbedingt zu vermeiden. Einigt der Arbeitnehmer sich auf einen Aufhebungsvertrag mit einer entsprechenden Abfindung, sollte das Arbeitgeberangebot vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags von einem Rechtsanwalt überprüft werden.









