Erfolg vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatten jungst die Träger ambulanter Hospizdienste. In einem Grundsatzurteil entschied das Landessozialgericht, dass die bisherigen Förderkriterien der Krankenkassen zur Unterstützung ambulanter Hospizdienste unzureichend sind.
Die Krankenkassen müssen jetzt über eine höhere Förderung entscheiden.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2009 – L 1 KR 146/08











