Ist eine teilweise Abhilfeentscheidung in einem betreuungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren isoliert anfechtbar? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Grundsätzlich stellt eine Nichtabhilfeentscheidung eine bloße Zwischenentscheidung dar, gegen die nach § 58 Abs. 1 FamFG kein Rechtsmittel stattfindet. Das Beschwerdeverfahren ist gesetzlich so ausgestaltet, dass die Sache mit der Nichtabhilfeentscheidung
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