Hochzeit in der Insolvenz

Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, „verheimlicht“ nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.

§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO verpflichtet den Schuldner nicht,

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