Hausanschluss an die Abwasserkanalisation – und der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Die Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (Eigenheimbetrag) aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz ist nicht möglich.

Durch den Anschluss des bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung sind keine nachträglicher Anschaffungskosten entstanden. Es liegt Erhaltungsaufwand

Artikel lesen