Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat seinen Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und deren früheren Vorstandsvorsitzenden erlassen. Nach dem Musterentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind bei der MLP AG zwar Bilanzierungsfehler vorhanden, es ist aber kein Vorsatz bezüglich fehlerhafter Finanzkennzahlen feststellbar.
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