Beruft sich ein Patient auf eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung, so trifft ihn hierfür die Beweislast. Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. Unter Hinweis auf diese Rechtslage
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