Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf die Beschwerde eines Arztes hin deseen Erbscheinsantrag stattgegeben.
Die Erblasserin hatte ihren behandelnden Arzt in mehreren Testamenten,
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