Testament

Der behandelnde Arzt als Erbe

Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf die Beschwerde eines Arztes hin deseen Erbscheinsantrag stattgegeben.

Die Erblasserin hatte ihren behandelnden Arzt in mehreren Testamenten,

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„Zahnärztehaus“

Bei der Benutzung der Bezeichnung „Zahnärztehaus I…“ auf Briefbögen im geschäftlichen Verkehr und im Rahmen des Internetauftritts sowie bei der Verwendung der Internetadresse „www.daszahnaerztehaus.de“ handelt es sich um werbende Tätigkeiten, die mit der zahnärztlichen Betätigung eng zusammenhängen und dieser dienen.

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