Die an der Universität Bremen durchgeführten Tierversuche mit Rhesusaffen verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen im Berufungsverfahren über die Frage der Belastung der Versuchstiere (Makaken) am Institut für Kognitionsforschung der Universität Bremen. Dem Streit zugrunde lag die Entscheidung der für den Tierschutz
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