Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Ein Finanzgericht entscheidet unter Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung zwar maßgeblich auf in den Akten befindliche Unterlagen stützt, diese Unterlagen die durch das Finanzgericht gezogenen Schlussfolgerungen aber nicht stützen. Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO entscheidet das Gericht nach seiner

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Nichtzulassungsbeschwerde – und der missachtete Akteninhalt

Mit der Frage, ob das Finanzgericht den Akteninhalt missachtet habe, wird kein Verfahrensfehler dargelegt, wenn nicht sämtliche Aktenteile genau bezeichnet werden, die das Finanzgericht nach Ansicht des Klägers nicht berücksichtigt haben soll. Unabhängig davon ist aber von der Sachverhaltsfeststellung zu unterscheiden die Würdigung des festgestellten Sachverhalts; das Finanzgericht verstößt regelmäßig

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