Vorstandsdoppelmandate

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Gesellschaftern des Gruner+Jahr-Verlags hatte der Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit sogenannter Vorstandsdoppelmandate bei einer AG & Co.KG zu entscheiden. Konkret ging es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzende der Komplementär-AG einer AG & Co. KG

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upstream-Darlehn im Aktienkonzern

a) Die Gewährung eines unbesicherten, kurzfristig rückforderbaren „upstream-Darlehens“ durch eine abhängige Aktiengesellschaft an ihre Mehrheitsaktionärin ist kein per se nachteiliges Rechtsgeschäft i.S. von § 311 AktG, wenn die Rückzahlungsforderung im Zeitpunkt der Darlehensausreichung vollwertig ist. Unter dieser Voraussetzung liegt auch

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