Verstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen, handelt es sich um einen Dienstunfall.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin der klagenden Witwe des Lehrers implizit eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zugesprochen.
Der Ehemann war verbeamteter
Artikel lesen

