Flüchtling Hamburg Hafen

Ausweisung – und die unzureichende Abwägung

Die unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache kann den betroffenen Ausländer in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzen. In der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde wandte sich ein 27-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger gegen die im Wege des Eilrechtsschutzes ergangene obergerichtliche Bestätigung seiner Ausweisung nach Mazedonien, die aufgrund seiner

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Gefängnis

Auslieferungshaft – und die Begründung der Fortdauerentscheidung

Eine gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer von Auslieferungshaft verletzt bei mangelnder Begründungstiefe das Freiheitsgrundrecht des Inhaftierten. Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die Anordnung der Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann erfolgen darf, wenn überwiegende Belange

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