Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das Finanzgericht hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das Finanzgericht von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen,
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