Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann in Fällen, in denen eine deutsche Finanzbehörde auf das Ersuchen einer ausländischen Steuerverwaltung im Wege zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe i.S. des § 117 Abs. 2 AO die Übermittlung einer entsprechenden Auskunft beabsichtigt, ein öffentlich-rechtlicher
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