Die Auskunft an schweizer Finanzbehörden – und die vorbeugende Unterlassungsklage

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann in Fällen, in denen eine deutsche Finanzbehörde auf das Ersuchen einer ausländischen Steuerverwaltung im Wege zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe i.S. des § 117 Abs. 2 AO die Übermittlung einer entsprechenden Auskunft beabsichtigt, ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB bzw.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Amtshilfe für Gerichte durch kostenfreie Aktenvorlegung

Die Verpflichtung von Behörden gegenüber Finanz- oder Verwaltungsgerichten zur kostenfreien Vorlegung angeforderter Urkunden oder Akten gilt auch für voll staatlich kontrollierte Rechtsträger anderer Rechtsform und entspricht dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art.19 Abs. 4 GG und der danach gewährten umfassenden gerichtlichen Nachprüfbarkeit des Verwaltungshandelns. Behörden sind im Finanzprozess nach

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