Gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch ist, wird nicht durch die Bezeichnung „Jobenter“ verstoßen. So das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der gegen die Benennung des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen als „Jobcenter“ Klage erhoben hat. Der Kläger erhält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch das beklagten Jobcenter.
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