EU-Bewerberdatenbank und die EU-Amtssprachen

Das Gericht der Europäischen Union hat die zur Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete der europäischen Organe ergangene Aufforderung zur Interessenbekundung für nichtig erklärt, da die Veröffentlichung dieser Aufforderung ausschließlich in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch eine gegen Unionsrecht verstoßende

Artikel lesen