Die §§ 26, 17 BBiG finden auf ein Praktikumsverhältnis im Rahmen der Ausbildung zum Rettungsassistenten (§ 7 RettAssG) Anwendung. Diese Regelungen wurden nicht durch speziellere Vorschriften des RettAssG verdrängt. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Regelung ist – wie schon die Vorgängernorm §
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