Ein Bundesland ist als Arbeitgeber grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vertraglich nicht vereinbarte Leistung gewährt wird. Es ist insoweit zwar an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden, der eine sachfremde Benachteiligung von Arbeitnehmern nicht zulässt. Eine
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